Kehrbuchführung

Kehrbuchführung

Der Bezirksschornsteinfegermeister (und seit dem 1. Januar 2013 auch jeder bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger) hat die Pflicht, für jedes Kalenderjahr ein Kehrbuch zu führen. Es dient als Beweismittel für die Ausführung der jeweils vorgeschriebenen Kehr- und Überprüfungsarbeiten.

Das Kehrbuch gibt den zuständigen Behörden Aufschluss über die fristgerechte Erfüllung der Pflichten nach § 1 Abs. 1 und 2 SchfHwG sowie über die Entwicklung der Kehrbezirke.

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Führung des Kehrbuches trägt der Bezirksschornsteinfeger. Es muss für jede Feuerstätte/Anlage eine Arbeitsunterlage erstellt werden.

Weitere Einzelheiten dazu finden Sie hier.

Kai-Christian Henning (Worpswede)

Heinrich Brand (Schwanewede)

Joachim Bruns (Hambergen)